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Hier
finden Sie alle Informationen und
Unterlagen, die Sie benötigen.
Dienste
an den
Zulassungsbehörden
Bei uns
können Sie auch Ihr WUNSCH-KENNZEICHEN
reservieren!
Informationen
zur Abwicklung
In
sämtlichen hessischen Zulassungsbehörden erfolgt seit dem
01.01.2004 die Zulassung eines
Fahrzeuges nur noch, wenn der Kfz-Halter eine Einzugsermächtigung
für die Kraftfahrzeug-
steuer von einem eigenen Bankkonto erteilt.
Um die
Abwicklung mit unseren
Kunden so unkompliziert wie möglich zu halten,
haben wir dieses Dokument
(zum
Dokument->) online hinterlegt, Sie brauchen es also
lediglich
abzurufen,
ausdrucken und ausgefüllt mit ihren anderen Unterlagen an uns
weitergeben. Die
Übergabe der Unterlagen erfolgt in der Regel durch Abholung
unsererseits oder durch Versand per Post.
Neuzulassung
eines Fahrzeuges
-Fahrzeugbrief
-Versicherungsdeckungskarte
-Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer (zum
Dokument->)
-Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die
Kfz.-Steuer (zum
Dokument->)
-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass
Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6
Monate
-Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei
Minderjährigen
(notariell oder vom Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache
beider Elternteile
bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
Wiederzulassung
eines Fahrzeuges auf die selbe Person
-Fahrzeugbrief
-Abmeldebestätigung
-AU-Bericht und TÜV-Bericht
-Versicherungsdeckungskarte
-Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer (zum
Dokument->)
-Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die
Kfz.-Steuer (zum
Dokument->)
-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden
Person) - bei
Pass Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter
als 6 Monate
-Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei
Minderjährigen
(notariell oder vom Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache
beider Elternteile
bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
Stilllegung
eines Fahrzeuges
-Fahrzeugbrief
-Fahrzeugschein
-Kennzeichenschilder
Umschreibung
eines Fahrzeuges innerhalb Kreis Bergstraße
-Fahrzeugbrief
-Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
-AU-Bericht und TÜV-Bericht
-Versicherungsdeckungskarte
-Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer (zum
Dokument->)
-Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die
Kfz.-Steuer (zum
Dokument->)
-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass
Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6
Monate
-Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei
Minderjährigen
(notariell oder vom Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache
beider Elternteile
bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
-noch vorhandene Kennzeichenschilder (nur bei stillgelegten Fahrzeugen)
Umschreibung
eines Fahrzeuges von außerhalb in den Kreis Bergstraße
-Fahrzeugbrief
-Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
-AU-Bericht und TÜV-Bericht
-Versicherungsdeckungskarte
-Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer (zum
Dokument->)
-Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die
Kfz.-Steuer (zum
Dokument->)
-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass
Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6
Monate
-Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-Einverständniserklärung der Eltern oder des Vorrnundes bei
Minderjährigen
(notariell oder vom Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache
beider Elternteile
bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
-noch vorhandene Kennzeichenschilder
-Gebühren von 28,20 € bis 53,70 €
-zusätzlich 10,20 € für Wunschkennzeichen
-zuzüglich die Kosten für Kennzeichenschilder
Technische
Änderung
-Fahrzeugbrief
-Fahrzeugschein
Fahrzeugschein-Verlust
-Vorsprache muss persönlich erfolgen
-Personalausweis oder Pass
-TÜV-Bericht
Kurzzeitkennzeichen
-Versicherungsdeckungskarte
-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass
Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6
Monate
-Vollmacht bei Vertretung
-Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
Zollkennzeichen
(Ausfuhrkennzeichen)
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Versicherungsdeckungskarte
- Vollmacht
- Personalausweis (keine Kopie)
- TÜV Bericht
- falls das Fahrzeug noch angemeldet ist, werden die Schilder
benötigt
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Die Firma Adobe bietet eine kostenlose
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