Hier finden Sie alle Informationen und Unterlagen, die Sie benötigen.

Dienste an den Zulassungsbehörden

- KFZ Neuzulassung
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- KFZ Stilllegung
- Umschreibung eines Fahrzeuges
- technische Änderungen
- Fahrzeugschein Verlust
- Kurzzeit Kennzeichen
- Zollkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen)

Bei uns können Sie auch Ihr WUNSCH-KENNZEICHEN reservieren!


Informationen zur Abwicklung
In sämtlichen hessischen Zulassungsbehörden erfolgt seit dem 01.01.2004 die Zulassung eines
Fahrzeuges nur noch, wenn der Kfz-Halter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeug-
steuer von einem eigenen Bankkonto erteilt.
Um die Abwicklung mit unseren Kunden so unkompliziert wie möglich zu halten,
haben wir dieses Dokument (zum Dokument->) online hinterlegt, Sie brauchen es also lediglich
abzurufen, ausdrucken und ausgefüllt mit ihren anderen Unterlagen an uns weitergeben. Die
Übergabe der Unterlagen erfolgt in der Regel durch Abholung unsererseits oder durch Versand per Post.





Neuzulassung eines Fahrzeuges
-Fahrzeugbrief
-Versicherungsdeckungskarte
-Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer (zum Dokument->)
-Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer (
zum Dokument->)
-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass
Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate
-Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen
(notariell oder vom Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile
bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)


Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf die selbe Person
-Fahrzeugbrief
-Abmeldebestätigung
-AU-Bericht und TÜV-Bericht
-Versicherungsdeckungskarte
-Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer (
zum Dokument->)
-Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer (
zum Dokument->) -Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei
Pass Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate
-Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen
(notariell oder vom Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile
bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)


Stilllegung eines Fahrzeuges
-Fahrzeugbrief
-Fahrzeugschein
-Kennzeichenschilder


Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb Kreis Bergstraße
-Fahrzeugbrief
-Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
-AU-Bericht und TÜV-Bericht
-Versicherungsdeckungskarte
-Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer (
zum Dokument->)
-Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer (
zum Dokument->)
-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass
Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate
-Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen
(notariell oder vom Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile
bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
-noch vorhandene Kennzeichenschilder (nur bei stillgelegten Fahrzeugen)


Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb in den Kreis Bergstraße
-Fahrzeugbrief
-Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
-AU-Bericht und TÜV-Bericht
-Versicherungsdeckungskarte
-Einzugsermächtigung für die Kfz. Steuer (
zum Dokument->)
-Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer (
zum Dokument->)
-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass
Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate
-Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-Einverständniserklärung der Eltern oder des Vorrnundes bei Minderjährigen
(notariell oder vom Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile
bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
-noch vorhandene Kennzeichenschilder
-Gebühren von 28,20 € bis 53,70 €
-zusätzlich 10,20 € für Wunschkennzeichen
-zuzüglich die Kosten für Kennzeichenschilder

Technische Änderung
-Fahrzeugbrief
-Fahrzeugschein


Fahrzeugschein-Verlust
-Vorsprache muss persönlich erfolgen
-Personalausweis oder Pass
-TÜV-Bericht


Kurzzeitkennzeichen
-Versicherungsdeckungskarte
-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass
Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde, nicht älter als 6 Monate
-Vollmacht bei Vertretung
-Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)

Zollkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen)
- Fahrzeugbrief
-
Fahrzeugschein
- Versicherungsdeckungskarte
- Vollmacht
- Personalausweis (keine Kopie)
- TÜV Bericht
- falls das Fahrzeug noch angemeldet ist, werden die Schilder benötigt






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